Aktuelles aus dem Rat... zur strategischen Haushaltsplanung

11.03.2024

In der vergangenen Ratssitzung im Februar 2024 standen zwei Themen rund um das Thema Haushalt auf der Tagesordnung, die wir näher erläutern möchten.

Die gesamte Haushaltsplanung wurde für die Erstellung des Haushalts 2025 "auf den Kopf gestellt", mit dem Ziel den zukünftigen Haushalten ein solides Fundament zu geben.

Bereits 2017 ff. versuchten Rat und Verwaltung eine strategische Haushaltsplanung zu etablieren und umzusetzen. Das führte aber nicht zu dem erhofften Erfolg. Das lag u.a. daran, dass alle Beteiligten unter Missachtung der damals geplanten strategischen Ziele, weiter nach einer Art "Wünscheliste" Einfluss auf den Haushalt nahmen. Heute wissen wir, es fehlten strategische Schwerpunkte und Investitionspriorisierungen, die den Rahmen einer Haushaltsplanung abbilden sollten. Die dazugehörigen Kennzahlen, sowohl bei operativen als auch strategischen Zielen fehlten. Unterjährig wurde immer wieder haushaltsrelevante Punkte beschlossen, ohne die Auswirkungen auf den Gesamtplan zu berücksichtigen.

Die Folge war, dass die städtischen Finanzen, die bereits seit 2011 in einer prekären Lage waren, sich nicht besserten. Ganz im Gegenteil. Wedels Haushalte sind auf länger Zeit durch das Innenministerium genehmigungspflichtig. Die Kommunalaufsicht hat der Stadt einige Auflagen bei der Erstellung erteilt, um eine Genehmigung zu erhalten:

  1. Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein
  2. Das Investitionsvolumen muss auf das im Haushaltsjahr umsetzbare Volumen begrenzt sein.

Beide Punkte stellen Verwaltung und Politik vor große Herausforderungen.

Ein Beispiel: Für den Haushaltsentwurf 2024 wurden Investitionen in Höhe von 47,6 Mio. € angemeldet. Die Kommunalaufsicht hatte aber klargestellt, dass sie maximal 16 Mio. genehmigen werden. Verwaltungsseitig wurden daraufhin ein Großteil der Investitionen gestrichen bzw. in die Jahre 2025 ff. geschoben. Dieses schieben macht die Haushaltsplanungen aber zukünftig nicht einfacher.

Dank einer neuen Zeit- und Aufgabenplanung ermittelt und informiert die Verwaltung frühzeitig im Jahr über den aktuellen Stand der Haushaltsplanung und ermöglicht der Politik eine bessere strategische und operative Steuerung der Stadt Wedel. Daher informierte die Verwaltung bereits jetzt, also in der Februarsitzung, in einer Mitteilungsvorlage die Politik, dass sie davon ausgehen, dass die bisherigen umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen werden, um die finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern. Es müssen daher weitere Maßnahmen beschlossen werden. Die Vorschlagsliste sieht dabei beispielsweise einige freiwillige Leistungen vor, die durch Verträge langfristig nicht zu streichen sind und somit erst in späteren Jahren wirksam werden könnten. Auch bedarf es die politische Bereitschaft liebgewonnene Projekte nicht mehr weiterzuführen oder zu verschlanken. Ohne konsequentes Handeln scheint es aus heutiger Sicht schwierig zu werden, finanzielle Mittel freizusetzten, die eine Sanierung der städtischen Gebäude, wie Schulen oder Steinberghalle, möglich machen.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass ein weiteres Mittel zur Verbesserung der Finanzen Wedels wäre, die Hebesätze zu erhöhen. Dies ist aber weder politisch diskutiert, geschweige denn beschlossen worden.

Wie sieht jetzt die Priorisierung der Investitionen aus:

  1. Schritt: Ermittlung des Investitionsbudget auf Basis der jährlichen Abschreibung, die mit einer Reinvestitionsquote multipliziert wird.
  2. Schritt: Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen anhand von 4 Kriterien
    1. Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben
    2. Wie ist der Beschaffung des Anlagezustandes? Je höher der Abnutzungsgrad, desto nötiger die Investition
    3. Fachliche Beurteilung der Verwaltung. Ist die Investition fachlich zwingend notwendig oder nur wünschenswert
    4. Bewertung der strategischen Bedeutung der Politik. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob die Investition ein aktives Handlungsfeld unterstützt.

Die Punkt 2.1 bis 2.3 erfolgen durch die Verwaltung, Punkt 2.4 durch die Politik. Beides wird mit je 50% bewertet.

Die strategischen Ziele wurden in einem zweiten TOP beschlossen. Sie gliedern sich in 8 Handlungsfelder, wie z.B. Stadtentwicklung, Wirtschaft oder Familie und Soziales. Jedem Handlungsfeld sind Ziele zu geordnet. Wichtig ist dabei, dass zukünftig die Handlungsfelder 2 (Umwelt und Klimaschutz), 6 (Transparenz und Beteiligung) und 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) bei allen Gremienentscheidungen zu berücksichtigen sind. Die Ziele dieser Handlungsfelder gelten als übergeordnete Ziele. Gerade der Umstand, dass das früher das Handlungsfeld Finanzen gleichwertig mit allen anderen Feldern war, führte dazu, dass die finanziellen Aspekte zu wenig berücksichtig wurden. Dies ist aber in Zeiten knapper Kassen (also bereits seit 2011!) von übergeordneter Bedeutung.

Inwieweit diese Veränderungen der Prozesse zum gewünschten Erfolg führen, wird die Zukunft zeigen. Die ersten Ansätze sind, gerade wenn man sich die Haushaltsberatungen der letzten Jahre vor Augen führt, durchaus vielversprechend.

Der Fraktionsvorstand